Nach dem Motto „Einer für alle, alle für einen“ – wenn es drauf ankommt. Blut spenden kann Leben retten, das wissen wir alle!

Beitragssatzung

Es besteht die Möglichkeit die Beitragssatzung herunterzuladen.

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Punkt 1

  • Der Verein erhebt für die Aufnahme von Mitgliedern keine Aufnahmegebühr.

Punkt 2

  • Für die Mitgliedschaft im Verein wird ein Jahresbeitrag von 60,- € erhoben.



Punkt 3

  • Wird die Mitgliedschaft im Laufe eines Kalenderjahres begründet, ist der Jahresbeitrag nicht zeitanteilig, sondern in voller Höhe nach Nr. 2 zu entrichten.

Punkt 4

  • Scheidet ein Mitglied innerhalb eines Kalenderjahres aus welchen Gründen auch immer aus, dann ist der durch das Mitglied entrichtete Jahresbeitrag des Kalenderjahres des Ausscheidens nicht anteilig vom Verein zurück zu zahlen.

Punkt 5

  • Für die Erhebung des Mitgliedsbeitrages werden die Mitglieder ein Lastschrift-mandat für den Verein erteilen. Insoweit werdend die Beiträge vom Verein eingezogen. Eine Barzahlung oder per Überweisung ist nur in Ausnahmefällen und nach Zustimmung durch den Vorstand möglich.

Punkt 6

  •  Mit Beantragung einer Mitgliedschaft im Verein wird durch das aufzunehmende Mitglied diese Beitragsordnung verbindlich anerkannt und mit dem Vordruck zum Erteilen eines SEPA-Lastschriftmandats ausgehändigt.